Garantiebedingungen für LED – Elektron Berlin GmbH
Die Elektron Berlin GmbH, Saatwinkler Damm 60, 13627 Berlin – im Folgenden Hersteller genannt – gewährt auf die unter der Marke Elektron Berlin vertriebenen LED-Produkte den zum Zeitpunkt des Kaufes geltenden Garantiezeitraum ab Rechnungsdatum. Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die das Produkt in einem Mitgliedsstaat der EU oder EFTA erstmalig erworben haben und dort betreiben.
Die Gewährung der Garantie erfolgt unter folgenden Bedingungen:
- 1. Die Produkte werden bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der vorgegebenen Installations- und Betriebsbedingungen installiert und verwendet, wie sie in den verfügbaren Produktinformationen (Bedienungsanleitung, Typenschild, Produktdatenblatt usw.) angegeben sind. Ggf. fehlende Angaben sind beim Hersteller zu erfragen. Einschlägige technische Normen sind dabei einzuhalten. Besondere, extreme Installationsbedingungen wie z.B. Vibrationen, Luftfeuchtigkeit oder besondere Umgebungsluftbestandteile sind mit dem Hersteller schriftlich abzustimmen.
- 2. Die Installation und Inbetriebnahme der Produkte wird durch eine Fachkraft unter Einhaltung der Installationsanweisungen aus den Produktinformationen fachmännisch durchgeführt.
- 3. Reinigungs- und Wartungsarbeiten werden entsprechend der Produktinformationen regelmäßig und fachgerecht durchgeführt.
- 4. Veränderungen am Produkt oder Dienstleistungen am Produkt wie z.B. das Programmieren oder das Einstellen der LED-Treiber werden ausschließlich durch den Hersteller durchgeführt.
- 5. Die einschlägigen, allgemeinen und produktspezifischen technischen Normen und Vorschriften werden eingehalten, insbesondere die zulässigen Grenzwerte für die Umgebungsbedingungen und die elektrische Installation.
- 6. Die Produkte werden keinen mechanischen, elektrischen oder chemischen Beanspruchungen ausgesetzt, die über den bestimmungsmäßigen Gebrauch hinausgehen.
- 7. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.
Einschränkungen der Garantie:
- 1. Diese Garantie gilt nicht für Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden. Die Garantiefrist beginnt mit Erfüllung der Garantie nicht wieder neu zu laufen.
- 2. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Hersteller Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.
- 3. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden und oberhalb der Nennausfallrate liegen. Die mittlere Nennausfallrate elektronischer Produkte liegt bei 0,2% pro 1000 Betriebsstunden. Ein Abweichen von den vorgegebenen Betriebsbedingungen führt zu einem Ansteigen der Nennausfallrate.
- 4. Garantieansprüche aufgrund von Defekten, die von einem unzureichenden Schutz des Produktes vor Überspannungen oder einer unzureichenden Qualität des elektrischen Versorgungsnetzes herrühren, sind explizit ausgeschlossen.
- 5. Lichtstrom und die elektrische Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Produkt einer technisch bedingten Toleranz von bis zu 10%. Ebenso unterliegen Farbtemperatur und Farbwiedergabeindex produktionstechnischen Toleranzen. Diesbezügliche Abweichungen von Produkten zu den Angaben in den Produktinformationen bilden keinen Garantieanspruch.
- 6. Bei LED-Produkten ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6% pro 1000 Betriebsstunden Stand der Technik. Auch die Farbtemperatur und Farbwiedergabeindex ändern sich mit der Betriebsdauer. Diese technisch bedingten Alterungserscheinungen bilden keinen Garantieanspruch.
- 7. Die Garantie bezieht sich nicht auf:
- a. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste). Diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- b. Verschleißteile wie Steckverbindungen, Leitungen oder bewegliche mechanische Komponenten.
- c. Kunststoffteile z.B. aus Polycarbonat, soweit diese sich aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben oder verspröden.
- d. Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzung verändern.
- e. Produktkomponenten, die nicht Teil der Hauptfunktionalität des Produktes sind wie Gestelle, Bluetooth-Module, Lautsprecher, Meldeleuchten usw.
- f. Produktfehler, welche auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind.
- g. Von Zeit zu Zeit notwendige Dienstleistungen wie eine erneute Inbetriebnahme nach Wartungsarbeiten usw.
Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt ausschließlich durch den Hersteller oder von ihm autorisierte Fachbetriebe oder Personen:
- 1. Garantieansprüche können nur innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen nach Feststellung des Defektes schriftlich und unter Vorlage des Kaufbeleges sowie dem Nachweis des Defektes geltend gemacht werden
- 2. Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, liegt es im Ermessen des Herstellers, das fehlerhafte Produkt zu reparieren, kostenlos ein gleichwertiges Produkt zu liefern oder eine Preisminderung anzubieten.
- 3. Sämtliche Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann hinsichtlich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. Bei Nachlieferungen von LED-Produkten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung von z.B. Lichtstrom und Farbtemperatur von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. „Wiederverwertete Materialien“ sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder -teile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles. Ersatzprodukte oder -teile erhalten die gleiche restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes wie das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden.
- 4. Bei der Erbringung von Garantieleistungen haftet der Hersteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Gewährung der Garantie aktuellen Fassung, welche vom Kunden beim Hersteller angefordert oder unter AGB abgerufen werden kann. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Stand: August 2017